Mitgefühl verfassen
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Eine Kerze für Zoe
Gestorben am 31.01.2012 in Berlin
wurde von eine Kerze entzündet.
Im Prozess um den Tod der kleinen Zoe wurden der Pflegevater und die Mutter des zweieinhalbjährigen Kindes am Freitag von einem Moabiter Schwurgericht wegen Mordes durch Unterlassen verurteilt. Der 27 Jahre alte Matthieu K. muss für zwölf Jahre hinter Gitter, die 27 Jahre alte Melanie S. für acht Jahre.
Der Schwurgerichtsvorsitzende Peter Faust sagte bei der Urteilsbegründung, dass beide auch mit Lebenslänglich hätten bestraft werden können. Das passive Verhalten der Angeklagten sei jedoch nicht mit einem aktiven Tun, also einem direkten Töten des Kindes, gleichzusetzen.
Beiden Angeklagten wurde vom Gericht Verdeckungsabsicht vorgeworfen. Sie hätten sich "über das Leiden des Mädchens hinweggesetzt" und seien nicht zum Arzt gegangen, weil sie befürchteten, dass die Misshandlungen aufgefallen wären. "Das Kind starb einen qualvollen Tod. Das macht die Schuld schon sehr schwer", sagte der Richter.
"Sein Leben lang die Rolle des Opfers"
Die Tat ereignete sich am 28. Januar 2012. Die Patchwork-Familie wohnte im Ortsteil Weißensee. Es gab drei Kinder, von verschiedenen Männern. Ein Viertes – bei diesem war Matthieu K. der Vater - wurde von Melanie S. gleich nach der Geburt zur Adoption freigegeben. Gegen den Willen von Matthieu K., der selber eine sehr schwierige Kindheit hinter sich habe, so Richter Faust. "Er hat sein Leben lang die Rolle des Opfers gehabt." In der kleinen Familie neben der geistig minderbegabten Melanie S. "hatte er endlich mal was zu melden. Das hat er brutal ausgenutzt."
Zu Mittag gab es an diesem 28. Januar 2012 Nudeln mit Tomatensoße. Die Kinder beschmierten sich. Matthieu K. soll sie nacheinander abgeduscht haben. Zuletzt Zoe. "Ich habe dann ein Klatschen gehört, Zoe habe wohl auch ,Mama' geschrien", hieß es einer der Erklärung von Melanie S. vor Gericht. Als sie ins Bad gegangen sei, habe Matthieu K. gesagt, das Kind sei in der Wanne ausgerutscht. Später gab es vor Gericht Behauptungen, ein älterer Bruder sei Zoe über den Bauch gelaufen. Auch von einem angeblichen Sturz von einer Spielzeugkiste war die Rede.
Faust hielt diese Erklärungen der Angeklagten für Lügen. Das Schwurgericht sei den Sachverständigen gefolgt, die davon ausgingen, dass sich Matthieu K. beim Duschen der kleinen Zoe über sie geärgert und dem Kind mit der Faust in den Bauch geschlagen habe. Es könne auch ein Tritt gewesen sein, so der Richter. Dabei wurde der Dünndarm des Kindes derart an die Wirbelsäule gepresst, dass er aufriss und der Stuhl in den Bauchraum des Mädchens austrat. Aufgrund dieser Verletzung bildete sich bei dem Kind eine eitrige und äußerst schmerzhafte Bauchfellentzündung.
"Rohe Misshandlung eines Schutzbefohlenen"
Vermutlich am gleichen Tag hatte Matthieu K. auch Zoes Zwillingsbruder misshandelt. Bei dem Jungen wurde ein Spiralbruch des Oberarmknochens festgestellt. Gerichtsmediziner gehen davon aus, dass der Angeklagte den Arm des Kindes mit beiden Händen ergriff und in sich verdrehte. "Das ist eine üble rohe Misshandlung eines Schutzbefohlenen", urteilte Faust. Auch die beiden anderen Kinder seien misshandelt worden. "Sie sind stark retardiert", sagte Faust. So müsse eine Sechsjährige noch gewindelt werden. Auffällig sei, dass sie auch bei den Pflegeeltern noch "entsetzliche Angst haben", ins Badezimmer zu gehen.
Der 28. Januar 2012 war ein Sonnabend. Am Sonntag muss sich Zoe nach Einschätzung der Gerichtsmediziner mehrfach erbrochen haben. Es muss ihr zu diesem Zeitpunkt schon sehr schlecht gegangen sein. Ihr Bauch war aufgebläht.
Am Montag erschienen gegen 13 Uhr zwei Familienhelfer, die dem Paar empfahlen, mit Zoe zum Arzt zu gehen. Die sagten zwar zu und gingen auch wirklich los, kehrten auf halbem Weg jedoch wieder um. "Spätestens ab Montag Mittag bestand eine Handlungspflicht", sagte Faust. Aber die Angeklagten hätten bewusst nichts getan. "Dabei hätte ein Anruf bei der Feuerwehr genügt, und das Kind hätte eine reelle Chance zum Überleben gehabt". Der Richter sprach von "einem besonders schlimmen Fall, auch für Leute wie uns, die ständig mit Tötungsdelikten zu tun haben."
Staatsanwaltschaft prüft Ermittlungen gegen Familienhelfer
Für "besonders abartig" hielt es Faust, dass Matthieu K. das Kind kurz vor dem Tod noch fotografiert habe. Angeblich habe Zoe das gewollt. Dazu sei das sterbende Mädchen zu diesem Zeitpunkt aber gar nicht mehr in der Lage gewesen. Matthieu K. holte auch keinen Notarzt, als er am Dienstag gegen drei Uhr feststellte, dass Zoe auf dem Gesicht kalten Schweiß hatte und apathisch in Bett lag. Gegen vier Uhr starb sie. Erst jetzt alarmierte er die Feuerwehr.
Richter Faust kritisierte auch die beiden Familienhelfer, die am 30. Januar die kritische Situation des Kindes nicht bemerkt hatten. "Da muss man schon mit Blindheit geschlagen sein. Man könnte ein Werk schreiben über das deutsche Sozialarbeiterwesen", sagte Faust. Die Staatsanwaltschaft will prüfen, ob ein eingestelltes Strafverfahren gegen die Familienhelfer wieder aufgerollt wird.