Mitgefühl verfassen
Schreiben Sie an dieser Stelle einige freie Worte, drücken Sie Ihr Mitgefühl mit einem Gedicht oder Zitat aus, oder verfassen Sie einige persönliche Worte, wenn Sie den Verstorbenen kannten.

Eine Kerze für Michaela H.
wurde von eine Kerze entzündet.
Ärzte haben ihrer toten Tochter († 24) das Gehirn entnommen – trotz ausdrücklichen Verbots. Ein Gericht sprach ihnen jetzt immerhin Schmerzensgeld zu.
Die Tragödie der Familie beginnt vor sieben Jahren: Studentin Michaela H. kommt mit einer Blutvergiftung ins Klinikum Ingolstadt (Bayern), stirbt nach einer Woche.
Mutter Christine (65): „Es hieß, sie sei an Lungenentzündung gestorben. ‚Wenn Sie es genau wissen wollen, müssen wir Ihre Tochter obduzieren.‘ Wir haben das ausdrücklich untersagt.“ Doch in der Klinik geht der Wunsch der Eltern verloren ...
Vergrößern Trotz Verbot!: Ärzte haben unserer Tochter († 24) das Gehirn entnommen Das Klinikum Ingolstadt.
Ein Pathologe entnimmt Hirn, Hirnanhangdrüse und 16 Proben von Organen, wie Herz und Lunge. Das Gewebe schickt er in die Rechtsmedizin.
Die Eltern wissen von alldem nichts – bis zur Beerdigung.
Mutter Christine: „Ich streichelte ihr durch das Haar. Das war nass. Das Sargkissen war voller Blut, ihr Schal auch. Als ich den Schal zur Seite schob, sah ich, dass man sie aufgeschnitten hatte. Den Anblick vergesse ich nie.“
Die Eltern verklagen das Klinikum, der Rechtsweg dauerte bis jetzt an. Für die unerlaubte Organentnahme bekommen die Eltern 20 000 Euro. Weil die Mutter wegen des Schocks ihren Beruf als Lehrerin traumatisiert aufgeben musste, erhält sie zusätzlich 282 Euro monatlich Verdienstausfall.
Ein Trost für die Eltern ist das Geld nicht: Denn das Hirn der toten Tochter wurde bereits entsorgt. Auch Hirnanhangdrüse und Gewebeproben sind verschwunden.
Mutter Christine: „Wir wollen, dass wenigstens die Organproben anständig im Grab unserer Tochter beigesetzt werden. Der Gedanke, dass sie irgendwo achtlos gelagert werden, bereitet mir Schmerzen.“
Wo ist die Würde des Menschen geblieben ?
Viel Kraft den Eltern.