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Kerze 8

Eine Kerze für Sarah


Gestorben am 10.08.2009 in Nürnberg
Am 10.06.2015 um 15:43 Uhr
wurde von Beate eine Kerze entzündet.
Verhungertes Kind: Das stille Sterben der kleinen Sarah

Von Julia Jüttner

Sarah muss vor Hunger geschrien haben, solange sie die Kraft dazu hatte: Die Dreijährige verhungerte in ihrem Kinderzimmer im fränkischen Thalmässing. Das Jugendamt hatte die Familie nach Jahren der Betreuung sich selbst überlassen. Sarahs Vater wurde nun wegen Mordes verurteilt.

Als es kein Zurück mehr gab, brach Patrick R. in Tränen aus. Auf dem Flur des Nürnberger Südklinikums stand der bullige Fernfahrer, eine silberne Kreole im Ohr, und weinte wie ein kleines Kind. Die Ärzte hatten ihm eben mitgeteilt, dass seine dreijährige Tochter Sarah gestorben ist - verhungert in ihrem Kinderzimmer.




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Patrick R. hätte ihren Tod verhindern können. Weil er es nicht tat, hat ihn das Landgericht Nürnberg am Donnerstag zu 13 Jahren Haft verurteilt - wegen Mordes durch Unterlassen und Misshandlung von Schutzbefohlenen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 30-Jährige seine Tochter verhungern ließ, um einen Konflikt mit seiner dominanten und aggressiven Frau zu vermeiden.

Der Vater habe den Zustand seiner Tochter sehr wohl erkannt und sich auch Sorgen gemacht, es aber dennoch unterlassen, ihr zu helfen, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung. Noch eine Woche, bevor sie starb, hätte er Sarah durch einen Arztbesuch retten können. Dies habe der Angeklagte aber unterlassen und damit ihren Tod billigend in Kauf genommen.

Vor Gericht musste sich nur Patrick R. verantworten. Seine Ehefrau Angela, Sarahs Mutter, liegt todkrank im Hospiz, sie hat Krebs und ist verhandlungsunfähig.

Der Fall spielte im fränkischen Thalmässing, einer beschaulichen Gemeinde am Rande des Altmühltals, 52 Kilometer von Nürnberg entfernt. Noch an ihrem dritten Geburtstag im Mai 2009 hatte Sarah dort putzmunter auf dem Schoß ihrer Großmutter gesessen. Zweieinhalb Monate später war sie bei einer Körpergröße von 85 Zentimetern auf 8,2 Kilogramm abgemagert. Am 10. August 2009 starb sie im Krankenhaus an den Folgen von Unterernährung. Rettungskräfte hatten sie als ein kleines Bündel Mensch - mehr tot als lebendig - aus ihrem Kinderzimmer getragen und ins Krankenhaus gebracht.

Sarah vegetierte kraftlos vor sich hin, die Eltern gingen feiern

Sie muss vor Hunger, vor unerträglichen Schmerzen geschrien haben, hatte Staatsanwältin Elisabeth Böhmer in ihrem Plädoyer das Leid des Kindes zusammengefasst. Doch irgendwann hatte Sarah nicht mal mehr dazu die Kraft gehabt.

Apathisch muss sie in ihrem Gitterbettchen gelegen haben, sagt Gerichtsmediziner Peter Betz. Er war Sachverständiger im Prozess. "Am Ende gibt ein Kind keine Lautäußerung mehr von sich. Es vegetiert vor sich hin, wird immer schwächer", erklärt er.

Seit Mai 2009, so kam im Prozess heraus, muss Angela R. das Wimmern und Weinen ihrer Tochter ignoriert, die Tür zum Kinderzimmer verschlossen haben. Das Gericht glaubt, dass Sarahs Leiden mit der starken Gewichtsabnahme ihrer Mutter begann. Seit April litt die 120 Kilogramm schwere Frau unter starken Schmerzen. Binnen vier Monaten nahm sie 60 Kilogramm ab - teils gewollt, teils, weil sie, ohne es zu wissen, an Krebs erkrankt war.

Angela R. ließ ihr Kind in seinem Bett liegen, bis seine Beinchen vom Liegen verkrüppelten. Die Obduktion des Kinderleichnams ergab, dass Sarah abgesehen von der Mangel- beziehungsweise Unterernährung vollständig gesund gewesen ist.

"Es wird niemand behaupten können, dass Patrick R. der Zustand verborgen blieb", sagt sein Verteidiger Jochen Horn aus Nürnberg. "Auch ich nicht, aber er hat ihren Tod nicht wissentlich riskiert."

Warum aber griff Patrick R. nicht ein?

"Er war seiner dominanten Ehefrau intellektuell unterlegen", sucht Horn nach Erklärungen. Vor Gericht kam heraus, dass der Lkw-Fahrer lediglich per Handy und SMS aus der Ferne eingriff und seine Ehefrau dazu drängte, mit der Kleinen zum Arzt zu gehen, sie nicht allein zu Hause zu lassen.

Die treibende Kraft war die Mutter, ins Gefängnis muss der Vater

Doch wenn er am Freitag spätabends in die Wohnung über der Dorfpizzeria kam, war auch er zu faul, um sich um seine Tochter zu kümmern, gegen die resolute, herrische Ehefrau anzukämpfen. Er wollte lieber seine Ruhe haben, sich "um nix mehr kümmern", wie sein Verteidiger anführt. Er habe vor seiner Ehefrau regelrecht kapituliert, Konflikte mit ihr gescheut, sich hinter Fernseher und Computer verkrochen. Sonntags musste er oft schon gegen Mittag wieder los auf die Autobahn.

In dieser kurzen Zeit zu Hause habe er Sarah ihrem Schicksal überlassen, sagte Richter Richard Caspar in der Urteilsbegründung. Er habe seine Frau sogar noch dabei unterstützt, das Kind vor der Öffentlichkeit zu verstecken. "Der Grund für dieses Verhalten ist unserer Überzeugung nach Angst", so Caspar. Die Mutter habe befürchtet, jemand könnte den Zustand der kleinen Sarah erkennen und die Behörden informieren.

Die treibende Kraft hinter Sarahs Tod sei ganz klar ihre Mutter gewesen, betonte der Richter. Sie habe den Entschluss gefasst, Sarah verhungern zu lassen, um die schwere Misshandlung zu vertuschen. Und sie habe auch den Entschluss gefasst, das Kind zu verstecken. Ihr Mann habe sie dabei aber unterstützt. Und letztlich habe seine Tochter keinerlei Bedeutung mehr für ihn gehabt.

Statt sein Kind vor der Willkür der Mutter zu retten, ging er mit seiner Frau zu einem Trucker-Festival, besuchte das Feuerwehrfest, fuhr zum Shoppen nach Nürnberg mit Freunden. Sarah ließen sie in ihrem Bettchen zurück. Sie kam am Ende mit so wenig Sonnenlicht in Berührung, dass ihre Knochendichte laut Obduktion bereits gesunken war.

Laut Kriminalstatistik nehmen die Fälle von Kindesmisshandlungen zu

Ein befreundetes Paar schilderte vor Gericht, wie es mit seinem Kind im Juli 2009 ein Wochenende bei der Familie R. in Thalmässing verbrachte. Die Kinder seien bei Verwandten untergebracht, habe das Ehepaar R. auf mehrmaliges Nachfragen beteuert. Der damals vierjährige Dominik war tatsächlich bei den Eltern von Patrick R., aber wo war Sarah?

Im Verfahren vor dem Landgericht konnte das nicht geklärt werden. Doch vermutlich war Sarah in einem bereits erbärmlichen Zustand eingesperrt in ihrem Kinderzimmer, ruhiggestellt oder zu kraftlos, um auf sich aufmerksam zu machen.

Ein Wimmern, Weinen oder Geräusche habe sie aus dem Zimmer nicht gehört, sagte die Freundin vor Gericht. Zum Kinderzimmer habe sie keinen Zugang gehabt. Sie habe nicht mitbekommen, dass einer der Eltern das Zimmer betreten habe, beispielsweise um dem Kind Essen zu bringen. Vielmehr habe man sich den ganzen Tag auswärts vergnügt, sei nach Nürnberg gefahren und dort essen gegangen.

Laut Kriminalstatistik für 2009 haben die Fälle von Kindesmisshandlungen in Deutschland in den vergangenen fünf Jahren deutlich zugenommen, die Zahl der Kindstötungen ging dagegen zurück. Wurden 2005 noch 3359 Fälle von Misshandlungen an unter 14-Jährigen registriert, waren es 2009 bereits 4081 Fälle - sie gehen allerdings seltener als zuvor tödlich aus. 2005 zählten die Behörden 208 Fälle von Tötungsdelikten an unter 14-Jährigen, 2009 waren es 152.

Ungewöhnlich im Fall der verhungerten Sarah ist, dass ihr ein Jahr älterer Bruder Dominik mehr als gut ernährt wurde und regelmäßig in den Kindergarten ging. Sowohl Erzieherinnen als auch Nachbarn hatten den Jungen als "pumperlgsund" und "fröhliches Kerlchen" bezeichnet.

Im Prozess kam die Vermutung auf, dass Sarah zwar die eheliche, nicht aber die leibliche Tochter von Patrick R. sei. Doch selbst wenn es so wäre, es wäre kaum ein Grund gewesen, das Kind zu vernachlässigen - denn auch Dominik stammt nicht von ihm. Und dieser genoss die Aufmerksamkeit des Ziehvaters und dessen Eltern. Noch heute mühen sich die Großeltern vor Gericht um das Sorgerecht ihres Enkels, wollen ihn adoptieren.




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Sarahs Tod habe Patrick R. schockiert, sagt sein Anwalt. Das bestätigten seine Eltern und eine Ärztin vor Gericht. Als sie ihn auf dem Flur im Südklinikum trafen, habe er dagestanden "wie ein Häufchen Elend und hat nur noch geweint", sagten seine Eltern. Angela R. dagegen habe zum Zustand ihres Kindes lediglich gesagt: "Die dumme Sau hat ihre eigenen Windeln gefressen." In Sarahs Darm hatte man Zellstoffreste gefunden. In ihrer Not muss das Mädchen ihre Windeln aufgerissen und gegessen haben.

Die Familie R. war den Behörden längst bekannt, Sarahs Leben hat dies nicht gerettet. Mit 16 Jahren war Angela R. erstmals Mutter geworden, mit 20 Jahren erneut. Sie war überfordert und zog mehrfach um - jedes Mal in einen anderen Jugendamtsbezirk, um sich der Aufsicht zu entziehen. Die Kinder kamen dann doch zu Pflegefamilien, später in ein Heim.

Angela R. kuschelte mit den Kindern und schimpfte laut

Die Zahl der Inobhutnahmen ist laut Kriminalstatistik insgesamt auffällig angestiegen: So wurden 2009 insgesamt 32.300 Kinder unter 18 Jahren in staatliche Obhut genommen, 2005 waren es 25.400 Fälle.

Dass ihr die Kinder "weggenommen" worden waren, hat Angela R. nur schwer verwunden. Das wollte sie nicht noch einmal erleben. Dass Dominik nicht das gleiche Schicksal ereilte wie seiner jüngeren Schwester, ist wohl dessen leiblichem Vater zu verdanken. Dieser informierte einmal anonym das Jugendamt, weil Angelas Wohnung im Müll zu versinken drohte. Als Mitarbeiter des Amtes daraufhin ihren Besuch anmeldeten, habe Angela R. Freunde angeheuert, ihr beim Aufräumen zu helfen.

Von März 2005 bis Mai 2007 stand die Familie dann unter der Aufsicht eines Mitarbeiters der Diakonie - im Auftrag des Jugendamts Roth. Dieser kam zweimal pro Woche zu Kontrollbesuchen. Ihm fiel das zwiespältige Verhalten der Mutter gegenüber ihren Kindern auf: Sie tröstete die Kleinen liebevoll, kuschelte mit ihnen, aber bestrafte sie auch oft und erzog mit strenger, lauter Stimme.

Er habe seine Zweifel in einem Abschlussbericht festgehalten und auf eine Gefährdung der Kinder hingewiesen. Darin stand auch, dass die Wohnung meist verdreckt gewesen sei, vor der Toilette gar habe er sich "geekelt".

Tatsächlich stapelte sich in der Mietwohnung der Dreck bis zur Decke. Polizeibeamte verglichen die verschmutzten Räume, in der zwei Katzen herumtollten und ein toter Hase entdeckt wurde, mit einer Mülldeponie.

"Was sind das für Eltern, die ihr Kind verhungern lassen?"

Trotz der Unterlagen des Diakoniehelfers, die ans Jugendamt Roth gingen, wurde die Familie ab Mai 2007 sich selbst überlassen. Endlich wollten Angela und Patrick R. auf eigenen Beinen stehen, sich nicht mehr bevormunden lassen.

Vor Gericht räumte der zuständige Betreuer des Jugendamtes ein, dass es Hinweise auf Probleme in der Familie gegeben habe. Eine Gefährdung aber habe er nicht feststellen können. Zuletzt sah er Sarah neun Monate vor ihrem Tod im November 2008, eine Zufallsbegegnung. Das ehemals zuständige Jugendamt hatte Kontakt zu Angela R. wegen einer Petitesse gesucht und die Kollegen vom Jugendamt Roth um Unterstützung gebeten. Damals sei die Situation "stabil" gewesen, "die Kinder gut versorgt".




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Mit seinem Urteil blieb das Gericht etwas unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Haft wegen Mordes gefordert hatte. Die Verteidigung hatte auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und sieben Jahre Haft beantragt. Beide Seiten ließen es offen, in Revision zu gehen.

"Dieser Fall hat kaum jemanden unberührt gelassen", sagte Richter Richard Caspar am Donnerstag. Sarahs Leiden habe "zutiefst betroffen gemacht und schockiert". "Was sind das für Eltern, die ihr Kind sehenden Auges verhungern lassen?", fragte er.

Patrick R. gab keine Antwort. Nach der Urteilsverkündung weinte er vor sich hin.
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Beate am 10.06.2015Eintrag melden
Der Fall der kleinen Sarah beschäftigt mich schon seit Monaten sehr. Die Frage des Richters "Was sind das für Eltern, die ihr Kind sehenden Auges verhungern lassen?" stelle ich mir auch immer wieder.

Ich muss öfters an Nünberg vorbei fahren und immer denke ich dann über diesen Fall nach. Ich hoffe sehr, so etwas passiert nie wieder in unserem Land.

Ich frage mich immer, ob so etwas in unserem Dorf auch passiern könnte und ich muss leider sagen, ich kann es nicht ausschliessen. Auch in einem Dorf mit kapp 2000 Einwohner kennt man nicht alle Menschen und schon gar nicht zugereiste, die sehr zurückgezogen leben. Dort können nur die Menschen in der unmittelbaren Umgebung wirken und helfen, Nachbarn oder Freunde der Familie, Familienangehörige.

Ich wünsche mir trotzdem, dass so etwas bei uns nie geschied.
Gedenkseiten.de

Eine Kerze für Sarah

Am 10.06.2015 wurde diese virtuelle Gedenkkerze für Sarah auf Kerze-anzuenden.de entzündet und damit ein einzigartiges Online-Gedenken erstellt.

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